Fachgebiet: Erbrecht: Nach dem Erbfall
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Nach dem Erbfall

 

Nach einem Erbfall können Sie 

  • • Erbe, 
  • • Vermächtnisnehmer oder 
  • • Sonstiger Gläubiger des Nachlasses sein.

 

Es ergeben sich zahlreiche Rechtsfragen:

  • • Ist ein Testament bereits eröffnet?
  • • Ist bereits ein Erbschein beantragt?
  • • Wie wird ein Erbschein beantragt?
  • • Sind Sie Vermächtnisnehmer oder Erbe?
  • • Wie ist ein Testament auszulegen?
  • • Wie ist die Erbschaft zu bewerten? 
  • • Sollen Sie als Erbe die Erbschaft ausschlagen?
  • • Wie machen Sie als Vermächtnisnehmer Ihre Rechte geltend?
  • • Wie kommen Sie zu einer gütlichen Einigung bei einer drohenden Auseinandersetzung zwischen Miterben/Pflichtteilsberechtigten/Vermächtnisnehmern
  • • Welche Steuern habe ich als Erbe/Vermächtnisnehmer zu zahlen?
  • • Wie mache Sie als Gläubiger des Nachlasses Ansprüche gegen den Erben oder die Erbengemeinschaft geltend?

Dies ist nur ein Auszug des Beratungsangebots der Rechtsanwaltskanzlei Christian Martin. Ich unterstütze Sie gerne bei allen nach einem Erbfall aufkommenden Fragen.

 

Streitvermeidung durch Vergleich
Mein Schwerpunkt liegt auf der Streitvermeidung. Mittels Sachlichkeit, fachlicher und mediativer Kompetenz sorge ich für eine vergleichsweise Lösung unter den Beteiligten.

Rechtsweg
Notfalls setze ich Ihre Rechte auf dem Rechtsweg durch. Auch hier ist der Vergleich die bevorzugte Lösung des Konflikts.