Fachgebiet: Erbrecht: Vor dem Erbfall
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Vor dem Erbfall

 

Oftmals ist es empfehlenswert, dass der Erblasser sich frühzeitig um Fragen des Erbrechts und Vermögensnachfolge kümmert.

Übertragung von Immobilien/ Unternehmen/Finanzanlagen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

Bereits zu Lebzeiten besteht die Möglichkeit,

  • • Immobilien, Unternehmen, Finanzanlagen vorzeitig zu übertragen
  • • Und die Versorgung Nahestehender sicherzustellen

 

Verfügung von Todes wegen durch

  • • Testament (Einzeltestament/gemeinschaftliches Testament)
  • • Erbvertrag

Sie regeln hiermit 

  • • wer im Erbfall Ihr Vermögen erhält und wer es nicht erhält. 
  • • zu diesem Zweck kläre ich mit Ihnen vorab Ihren Willen 
  • • durch die verschiedenen gesetzlich zugelassenen Gestaltungsmöglichkeiten entwerfe ich für Sie Ihre rechtssichere Verfügung von Todes wegen   
  • • Sie erreichen hiermit, Streit unter den Erben zu vermeiden.

 

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Für den Fall Ihrer Geschäftsunfähigkeit bevollmächtigen Sie hiermit eine Ihnen nahestehende Person, sie bei Vermögens- und Gesundheitsfragen zu vertreten