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Vor dem Erbfall
Oftmals ist es empfehlenswert, dass der Erblasser sich frühzeitig um Fragen des Erbrechts und Vermögensnachfolge kümmert.
Übertragung von Immobilien/ Unternehmen/Finanzanlagen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
Bereits zu Lebzeiten besteht die Möglichkeit,
- • Immobilien, Unternehmen, Finanzanlagen vorzeitig zu übertragen
- • Und die Versorgung Nahestehender sicherzustellen
Verfügung von Todes wegen durch
- • Testament (Einzeltestament/gemeinschaftliches Testament)
- • Erbvertrag
Sie regeln hiermit
- • wer im Erbfall Ihr Vermögen erhält und wer es nicht erhält.
- • zu diesem Zweck kläre ich mit Ihnen vorab Ihren Willen
- • durch die verschiedenen gesetzlich zugelassenen Gestaltungsmöglichkeiten entwerfe ich für Sie Ihre rechtssichere Verfügung von Todes wegen
- • Sie erreichen hiermit, Streit unter den Erben zu vermeiden.
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Für den Fall Ihrer Geschäftsunfähigkeit bevollmächtigen Sie hiermit eine Ihnen nahestehende Person, sie bei Vermögens- und Gesundheitsfragen zu vertreten
