Ihr direkter Kontakt:
089 - 57954 005 info@kanzlei-christian-martin.de
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Rechtliche Voraussetzungen für den Betrieb einer Gaststätte
Rechtsberatung vor Abschluss des Pachtvertrages
Sie haben
- • ein ausgearbeitetes wirtschaftliches Konzept für den Betrieb Ihrer Gaststätte,
- • ein Angebot auf Abschluss eines Pachtvertrages über ein Objekt,
- • was in Bezug auf Kosten - Lage – Corporate Design – Größe – Zustand – technischer Ausstattung der Räume für den Betrieb Ihrer Gaststätte Ihnen geeignet erscheint,
- • genügend Startkapital, das richtige Personal,
- • die Absicht, den von Ihrem Verpächter vorgelegten Pachtvertrag nun zügig abzuschließen – sie wollen jetzt mit Ihrem Betrieb beginnen – der Pachtvertrag erscheint Ihnen in Ordnung
Unterzeichnung Pachtvertrag?
Eine Unterzeichnung des Pachtvertrags ohne vorherige Rechtsberatung birgt hohes Risikopotential!
Sie sollten vorher unbedingt prüfen, ob Sie Ihren Betrieb in diesem Objekt überhaupt beginnen können bzw. kein Risiko besteht, Ihren Pachtgegenstand kurzfristig wieder zu verlieren.
Die Unterzeichnung sollte erst erfolgen, wenn Sie Gewissheit darüber haben,
- • dass die zahlreichen öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb Ihrer Gaststätte überhaupt vorliegen
- • dass im Fall einer Unterpacht Ihr Verpächter das Recht zur Unterpacht überhaupt hat und Übereinstimmung zwischen Hauptpacht und Unterpacht in Bezug auf Pachtzweck und Laufzeit herrscht.
- • dass der Ihnen vorgelegte Pachtvertrag Ihre Rechte und Interessen in so ausreichenden Maßen berücksichtigt, dass er als rechtliche Basis für den Betrieb Ihrer Gaststätte dienen kann
Meine Beratungsleistungen:
- • ich berate Sie über die öffentlich- und privatrechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb Ihrer Gaststätte
- • unterstütze Sie bei der Erlangung der erforderlichen Konzessionen
- • verhandle und gestalte den Pachtvertrag für Sie, damit Sie eine solide Basis für Ihren Gastrobetrieb haben
- • Unterstütze Sie während der ganzen Dauer Ihres Projekts
