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Investitionsruine
Vorzeitige Kündigung des Vertrages / Rückgabe nicht genutzter Flächen / Untervermietung
Sie haben einen langfristigen Miet- oder Pacht Vertrag über Gewerbeflächen geschlossen, den Sie anpassen oder sogar vorzeitig kündigen möchten, weil
- • Die Gewerbeflächen nicht den erwarteten Ertrag bringen oder
- • Sie die Geschäftsräume nicht oder nur zum Teil nutzen können
Ihnen stehen ev. das Recht auf Anpassung des Vertrages oder sogar auf Kündigung zu!
Ich helfe Ihnen, setze Ihre Rechte durch. Außergerichtlich durch Vergleich/Schiedsgutachtervereinbarung oder gerichtlich.
Praktische Lösungsvorschläge liefere ich Ihnen im Zusammenhang mit
- • Vorzeitige Kündigung des Vertrages wegen Nichteinhaltung der Schriftform (§ 550 BGB)
- • Geltendmachung vertraglicher Anpassungsklauseln (Hardship Klauseln)
- • Geltendmachung gesetzlicher Anpassungs-Kündigungsrechte (§ 313 BGB – Wegfall der Geschäftsgrundlage)
- • Untervermietung nicht genutzter Flächen
