Fachgebiet: Wohnungsrecht
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Wohnungsrecht


Einräumung durch Vermächtnis

Der Erblasser kann durch Vermächtnis gem. § 2174 BGB einen Vermächtnisanspruch auf Einräumung eines Wohnrechts durch Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zugunsten des Vermächtnisnehmers begründen.

In der Praxis sichert so der Erblasser seine Partnerin/ seinen Partner oder nahen Angehörigen ab, indem er ihr/ihm auf Lebzeiten ein dingliches Wohnrecht an einer zu Wohnzwecken bebauten Immobilie einräumt.

 

Gestaltung des Wohnrechts im Testament

Wenn das Wohnungsrecht die ausschließliche Nutzung des Berechtigten unter Ausschluss des Eigentümers vorsieht, liegt eine Wohnungsrecht im Sinn von § 1093 BGB vor. Es kann auch 

  • • die Mitbenutzung der zum gemeinschaftlichen Gebrauch dienenden Einrichtungen und Räume 
  • • die Tragung der Kosten für Schönheitsreparaturen, verbrauchsabhängige Kosten und Instandhaltung

im Testament geregelt werden.

 

Geltendmachung des Anspruchs auf Einräumung des Wohnungsrechts
Der mit einem Wohnrecht Bedachte hat seine Ansprüche gegenüber dem Erben geltend zu machen.

Leistungen der Anwaltskanzlei Christian Martin
Ich stehe Ihnen für die Gestaltung des Wohnrechts im Testament und dessen Geltendmachung nach dem Erbfall zur Verfügung.