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089 - 57954 005 info@kanzlei-christian-martin.de
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Beendigung des Mietverhältnisses/Rückgabe der Mietsache
Rückbaupflicht des Mieters?
Sie wissen am Ende der Mietzeit nicht,
- • in welchem Zustand die Mietsache zurückzugeben ist
- • welche Kosten Ihnen hiermit entstehen
Mit dem Rückbau können zusätzliche Kosten in erheblicher Höhe verbunden sein.
- • Hierfür haben sie keine Rückstellungen gebildet. Der Vermieter verlangt im Gegensatz Rückbaumaßnahmen, die in dieser Höhe gar nicht geschuldet sind.
- • Die Sache droht zu eskalieren.
Sie müssen möglicherweise für den Rückbau gar nichts zahlen, weil
- • Sie mit den Baumaßnahmen eine Verpflichtung aus dem Mietvertrag erfüllten (Investitionsverpflichtung)
- • Sie das Mietobjekt durch Ihre Maßnahmen erst in den Zustand versetzten, in dem es nach dem Mietvertrag zum Gebrauch nutzbar sein sollte (Herstellung der Eignung zum Vertragszweck)
- • Der Vermieter kann den ursprünglichen Zustand nicht beweisen. Es gibt kein ordnungsgemäßes Übergabeprotokoll.
Lösung des Problems
- • Ich mache Ihre Rechtsposition geltend
- • Schließe für Sie einen außergerichtlichen Vergleich
- • Sie zahlen dann nur eine geringe Abstandssumme
- • Soweit erforderlich, führe ich für Sie einen Prozess
