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Mangelhafte Mietsache/Ansprüche des Mieters
Ist der Gebrauch Ihrer Mietsache beeinträchtigt?
weil z.B.
- • der Vermieter ein Gerüst vor dem Gebäude aufgestellt hat
- • die Mietsache von Ungeziefer (z.B. Ratten) befallen ist
- • die Decke einen Riss hat
- • Wasser in die Mietsache eindringt / von Schimmel befallen ist
- • das Dach undicht ist
Dann stehen Ihnen ev. Mängelrechte zu.
Insbes. auf Vertragserfüllung, Minderung, Schadensersatz oder sogar Kündigung!
Bei Mietmängeln ist Eile geboten. Ihr Geschäftsmodell steht auf dem Spiel, wenn Sie die Mietsache Mangel bedingt, nicht mehr gewinnbringend nutzen können.
Ich helfe Ihnen, setze Ihre Rechte durch. Außergerichtlich durch Vergleich/Schiedsgutachtervereinbarung oder gerichtlich.
Praktische Lösungsvorschläge liefere ich Ihnen insbes. bei Gebrauchsbeeinträchtigungen im Zusammenhang mit
- • Aufheizung Büroflächen
- • Asylbewerber in der Nachbarschaft
- • Außenanlage, Gelände ähnelt einer Baustelle
- • Blitzschutz, fehlerhaft
- • Brandschutz fehlerhaft
- • Baugerüst
- • Büroklimaanlage, defekt
- • Decke, fehlerhafter Brandschutz
- • Eindringendes Wasser durch Decke
- • Fäkalieneinfall
- • Fahrstuhl defekt
- • Feuchtigkeit
- • Flächenabweichung
- • Heizungsausfall
- • Kühlung im Rechenzentrum fehlerhaft
- • Lastenaufzug defekt
- • Markise defekt
- • Nichtgenehmigungsfähiges Restaurant wegen mangelhafter Abluftanlage
- • Rattenbefall
- • Restaurantabluftanlage, fehlerhaft
- • Rissbildungen
- • Schimmelbefall
- • Teeküche, Wassereintritt
- • Tiefgarage verwahrlost
- • Undichte Fenster
- • Wassereintritt, Flachdach
- • Wasserschaden an der Decke
- • Wasserschaden, Rechenzentrum
- • Zugangskontrolle nicht vertragsgemäß
