Inhalt: Rechenzentren: Rechenzentrum Umbau
Ihr direkter Kontakt:
089 - 57954 005 info@kanzlei-christian-martin.de

Vermietung vom Reißbrett

Projektentwicklung vor Mietvertragsabschluss

Umbau Rechenzentrum

Planungskosten – Kostenverteilung - LOI

 

Sie sind Projektentwickler einer Immobilie, auf der Ihr Ankermieter ein Rechenzentrum betreibt. Dieser plant, den Mietvertrag um 10 Jahre zu verlängern. 

Sie planen auf der Immobilie zusätzlich, ein Bürogebäude zu errichten.  Damit beide Projekte umgesetzt werden können, sind erhebliche Umbaumaßnahmen der Bestandsimmobilie erforderlich.  

 

Einbindung der Projektbeteiligten zu Beginn der Projektplanung
Erforderlich ist die Einbindung folgender Projektbeteiligter in die Gestaltung und Planung:  

  • Sie als Projektsteuerer
  • • Architekt für die Gebäudeplanung, Innenarchitektur und Außenanlagen 
  • • Fachingenieur für Technische Ausrüstung der Rechenzentrum- und Haustechnik
  • • Fachingenieur für Geräuschemissionen 
  • • Rechtsanwalt für die mietvertragliche Gestaltung 
  • • Rechtsanwalt für das öffentliche Baurecht

 

Kostentragung zu Beginn der Projektplanung - Kostenverteilung durch LOI – Sicherung der Ernsthaftigkeit der Parteien
Es ist in Ihrem Interesse, 

  • • dass sich der Mieter an den bis zum Abschluss des Mietvertrags anfallenden Honorarkosten zumindest zu 50% beteiligt.
  • • Insbes. dann, wenn es zum Abbruch der Verhandlungen aus Gründen kommt,
  • • Die aus der Sphäre des Mieters stammen
  • • Diese Kostenverteilung regeln Sie in einem LOI
  • • Mit einem LOI ist auch die Ernsthaftigkeit der Parteien an einem Vertragsabschluss unterstrichen

 

Ich liefere Ihnen das auf den jeweiligen Fall angepasste

  • • LOI
  • • Führe für Sie die Vertragsverhandlungen 
  • • Schließe für Sie den Mietvertrag
  • • Unterstütze Sie während der gesamten Vertragsdauer des Projekts