Inhalt: Renditesicherung Vermieter: Renditesicherung durch Mietsicherheiten
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Sicherheitsleistung / Mietsicherheit / Renditesicherung Kaution /Bürgschaft auf erstes Anfordern

Als Vermieter haben Sie gegen den Mieter neben Zahlung der

  • • Miete und Nebenkosten

oftmals auch einen Anspruch auf

  • • Durchführung der Schönheitsreparaturen
  • • Durchführung der übertragenen Erhaltungsmaßnahmen
  • • Rückbau
  • • Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabe
  • • Schadensersatz wegen Beschädigung der Mietsache

Als Vermieter haben Sie daher ein erhebliches Interesse an

  • • Sicherheitsleistungen Ihres Mieters,
  • • die Ihre Forderungen im Zusammenhang mit dem Mietvertrag absichern

 

Vertraglich im Einzelnen zu regeln sind:

1. Regelungspunkte im Allgemeinen

  • • Höhe:3-6 Nettomonatsmieten zzgl. USt. abhängig vom branchenspezifischen Ausfallrisiko
  • • Zeitpunkt der Leistung: Vor Übergabe der Mietsache
  • • Recht des Vermieters, sich wegen Forderungen im Zusammenhang mit dem Mietvertrag zu befriedigen
  • • Recht des Vermieters, Übergabe zu verweigern, solange Sicherheit nicht gestellt ist
  • • Pflicht des Mieters zur Mietzahlung auch bei verweigerter Übergabe
  • • Außerordentliches Kündigungsrecht des Vermieters bei Verzug des Mieters mit Sicherheitsleistung
  • • Pflicht des Mieters zur Aufstockung bei Inanspruchnahme

2. Art der Sicherheitsleistung:

Kaution

  • • Leistung in Form einer Überweisung auf ein Kautionskonto des Vermieters
  • • Vertraglicher Ausschluss der Pflicht zur Verzinsung
  • • Pflicht des Vermieters, die Kaution insolvenzsicher auf einem Treuhandkonto anzulegen
  • • Vertragliche Regelung der Verwertungsbefugnis des Vermieters auch während des Mietverhältnisses
  • • Rückgabe der Kaution: 6 Monate nach Rückgabe des Mietobjekts und vollständigem Ausgleich der Ansprüche

alternativ: 

Bürgschaft

  • • Bürgschaft auf erstes Anfordern
  • • einer deutschen oder europä­ischen Großbank
  • • nach Maßgabe eines Bürgschaftsmusters gem. beizufügender Anlage 

 

Ich liefere Ihnen die auf den jeweiligen Fall angepassten

  • • Vermieter-AGB,
  • • Führe für Sie die Vertragsverhandlungen
  • • Schließe für Sie den Vertrag
  • • Unterstütze Sie während der gesamten Vertragsdauer des Projekts
  • • Unterstütze Sie bei der Abrechnung der Kaution