Ihr direkter Kontakt:
089 - 57954 005 info@kanzlei-christian-martin.de
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Sicherheitsleistung / Mietsicherheit / Renditesicherung Kaution /Bürgschaft auf erstes Anfordern
Als Vermieter haben Sie gegen den Mieter neben Zahlung der
- • Miete und Nebenkosten
oftmals auch einen Anspruch auf
- • Durchführung der Schönheitsreparaturen
- • Durchführung der übertragenen Erhaltungsmaßnahmen
- • Rückbau
- • Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabe
- • Schadensersatz wegen Beschädigung der Mietsache
Als Vermieter haben Sie daher ein erhebliches Interesse an
- • Sicherheitsleistungen Ihres Mieters,
- • die Ihre Forderungen im Zusammenhang mit dem Mietvertrag absichern
Vertraglich im Einzelnen zu regeln sind:
1. Regelungspunkte im Allgemeinen
- • Höhe:3-6 Nettomonatsmieten zzgl. USt. abhängig vom branchenspezifischen Ausfallrisiko
- • Zeitpunkt der Leistung: Vor Übergabe der Mietsache
- • Recht des Vermieters, sich wegen Forderungen im Zusammenhang mit dem Mietvertrag zu befriedigen
- • Recht des Vermieters, Übergabe zu verweigern, solange Sicherheit nicht gestellt ist
- • Pflicht des Mieters zur Mietzahlung auch bei verweigerter Übergabe
- • Außerordentliches Kündigungsrecht des Vermieters bei Verzug des Mieters mit Sicherheitsleistung
- • Pflicht des Mieters zur Aufstockung bei Inanspruchnahme
2. Art der Sicherheitsleistung:
Kaution
- • Leistung in Form einer Überweisung auf ein Kautionskonto des Vermieters
- • Vertraglicher Ausschluss der Pflicht zur Verzinsung
- • Pflicht des Vermieters, die Kaution insolvenzsicher auf einem Treuhandkonto anzulegen
- • Vertragliche Regelung der Verwertungsbefugnis des Vermieters auch während des Mietverhältnisses
- • Rückgabe der Kaution: 6 Monate nach Rückgabe des Mietobjekts und vollständigem Ausgleich der Ansprüche
alternativ:
Bürgschaft
- • Bürgschaft auf erstes Anfordern
- • einer deutschen oder europäischen Großbank
- • nach Maßgabe eines Bürgschaftsmusters gem. beizufügender Anlage
Ich liefere Ihnen die auf den jeweiligen Fall angepassten
- • Vermieter-AGB,
- • Führe für Sie die Vertragsverhandlungen
- • Schließe für Sie den Vertrag
- • Unterstütze Sie während der gesamten Vertragsdauer des Projekts
- • Unterstütze Sie bei der Abrechnung der Kaution
