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Miete/Pacht von TK Kabelanlagen/ passiver Leerohrinfrastruktur
Grundvoraussetzungen/Rechtliche und wirtschaftliche Projektbetreuung
Sie betreiben ein nationales oder regionales TK -Netz, mit dem Sie Geschäftskunden und/oder private Haushalt mit gigabitfähigen Telekommunikationsdiensten versorgen.
Zum Ausbau bzw. Vervollständigung Ihres Netzes beabsichtigen Sie, zusätzliche Leerohrinfrastruktur zu mieten oder zu pachten.
Sie führen Gespräche mit kommunalen Unternehmen und privaten TK Unternehmen, die Ihnen hierzu Angebote unterbreiten.
A) Grundvoraussetzungen
Diese Gespräche sind zielführend, wenn Sie wissen, worauf es bei der Pacht einer TK Kabelanlage bzw. passiver Lehrrohrinfrastruktur ankommt. Insbes. berate ich Sie im Zusammenhang der folgenden Punkte.
1. Klare Kenntnis über den Pachtgegenstand
Eine TK Kabelanlage besteht aus Kabelschutzrohren, Schächten, Leitungszubehör und Kabel. Der Pachtgegenstand kann sich jedoch auf Kabelschutzrohren und Schächte beschränken, die der Pächter nach der Nutzungsüberlassung mit Leitungszubehör und Kabel selbst ausstattet. Das Kabelschutzrohr kann entweder ein Hauptrohr oder ein Mehrfachbelegungsrohr sein.
2. Klare Dokumentation des Pachtgegenstandes
Anhand zweifelsfreier Pläne und Tabellen sind Kabelschutzrohre und Schächte klar zu dokumentieren.
3. Nachweis des Rechts des Verpächters zur Nutzungsüberlassung der Pachtsache
4. Möglichkeit der Schacht- und Kabelkanalerweiterung zum Zweck der Kundenanbindungen
TK – Netze sind ständig an den Bedarf der jeweiligen Kunden anzupassen. Erforderlich ist daher die technische und rechtliche Möglichkeit laufender Schacht- und Kabelkanalerweiterungen zum Zweck der Kundenanbindungen.
5. Insolvenzfestes Nutzungsrecht des Pächters/Mieters .
Durch Einräumung eines Quotennießbrauchs zu Gunsten des Pächters oder anderer Sicherungsrechte
B) Weitere Rechtliche und wirtschaftliche Projektbetreuung
Sind die Grundvoraussetzungen für Pacht passiver Leerohrinfrastruktur gegeben, sind weitere Schritte sinnvoll. Ich berate sie bei
1. Verhandlung und Gestaltung des Pachtvertrages,
2. Vollzug des Pachtvertrages und
3. Erweiterung der TK – Kabelanlage durch Ausbau, Erweiterung von Schächten, Einzug von Kabeln etc.
