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Vermieter AGB / Interessenabwägung / Verbot der unangemessen Benachteiligung des Mieters
Als Vermieter haben Sie das berechtigte Interesse, Ihrem Mieter vorab einen Geschäftsraummietvertrag vorzulegen mit dem Sie allein und einseitig die Bedingungen des Vertrages stellen.
Hierdurch sparen Sie Zeit und damit Kosten. Das Aushandeln der einzelnen Vertragsbedingungen mit einem Mieter ist oftmals mühsam. Insbes. dann, wenn er unerfahren und/oder der Neigung unterliegt, das Augenmaß eines vernünftigen Kaufmanns außer Acht zu lassen.
Zu diesem Zweck erstelle ich für Sie Ihren Geschäftsraummietvertrag, den Sie auf der Grundlage eines Musters oder Textbausteinen Ihren Mietern stellen können. Dieser unterliegt dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff BGB). Dies bedeutet insbes., dass die Regelungen Ihres Geschäftsraummietvertrags Ihren Mieter nicht unangemessen benachteiligen dürfen. Verstoßen Ihre Regelungen gegen dieses Prinzip sind sie unwirksam. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden.
Im folgenden einige typische Interessenkonflikte zwischen Vermieter und Mieter bei denen unbedingt auf eine Angemessenheit der Regelung bei der Gestaltung von Vermieter AGB geachtet werden muss:
Ausschluss Minderung
Einschränkung Haftung des Vermieters
Übertragung Erhaltungspflichten
Vermietung Reißbrett
