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Haftung des Vermieters für Mängel
Haftungsfreizeichnung /Haftungseinschränkung
Vermieter AGB
Verbot der unangemessenen Benachteiligung des Mieters
Sie beabsichtigen, eine Industriehalle z.B. zum Zweck des Betriebs eines Rechenzentrums formularmäßig an ein IT-Unternehmen zu vermieten.
Um den Cash Flow abzusichern, sollten Ihre AGB
- • die notwendigen Haftungsfreizeichnungen und Begrenzungen enthalten:
- • Ausschluss der Haftung für Schäden aus anfänglichen Mängeln
- • Einschränkung der Haftung für Schäden aus leicht fahrlässig begangenen Pflichtverletzungen
- • diese Regelungen dürfen den Mieter nicht unangemessen benachteiligen. Sonst haften Sie unbegrenzt!
Beispiel 1:
Es kommt zu einer Unterbrechung der Elektrizität wegen eines Ausfalls des Versorgungsnetzes des Versorgungsunternehmens. Dies führt zu einem Totalausfall des Rechenzentrums. Dem IT-Unternehmen entsteht ein Schaden in Millionenhöhe.
Lösung durch Einschränkung der Haftung des Vermieters in AGB:
- • keine weitergehenden Schadensersatzansprüche des Mieters
- • als sie dem Vermieter selbst gegenüber dem Versorgungsunternehmen zustehen
Beispiel 2:
Regenwasser dringt durch das Flachdach der Mietsache und führt zu Schäden des IT-Unternehmens, wie bei Beispiel 1.
Lösung durch Einschränkung der Haftung des Vermieters in AGB:
- • Begrenzung der Haftung des Vermieters für Schaden aus der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
- • auf die Deckungssumme der Gebäudehaftpflicht- und Sachversicherung
Ich liefere Ihnen die auf den jeweiligen Fall angepassten
- • Vermieter-AGB,
- • Führe für Sie die Vertragsverhandlungen
- • Schließe für Sie den Vertrag
- • Unterstütze Sie während der gesamten Vertragsdauer des Projekts
