Inhalt: Vermieter AGB: Übertragung Erhaltungspflichten
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Sicherung der Rendite durch Übertragung der Erhaltungspflichten auf den Mieter

Instandhaltung, Instandsetzung, Kleinreparaturen, Ersatzbeschaffung und Schönheitsreparaturen

Vermieter AGB / Individualvereinbarung

 

Die Übertragung der Erhaltungspflichten ist nicht nur üblich, sondern aus Rentabilitätsgründen zwingend geboten!

Als Vermieter haben Sie zwei Möglichkeiten:

 

  • Übertragung der Erhaltungspflichten zu 100% auf den Mieter durch Individualvereinbarung
  • • sinnvoll bei ausschließlicher Nutzung des Objekts durch einen Mieter 
  • • muss im Wege der Individualvereinbarung erfolgen: 
  • • formularmäßige Übertragung unwirksam! 
  • • Grenzen der Sittenwidrigkeit beachten!

 

  • Begrenzte Übertragung auf den Mieter
  • • auch formularmäßig möglich unter Einhaltung der Grenzen,
  • • die hierfür gelten
  • • insbes.: Erhaltungsmaßnahme muss durch Mietgebrauch veranlasst sein!

 

Auf den Einzelfall angepasste Lösung! 

 

Ein unüberlegtes Zurückgreifen auf bekannte Standardformulierungen ist keine Lösung.

  • • Jeder Fall ist verschieden gelagert insbes. wegen
  • • der verschiedenen Nutzungsart /Beschaffenheit des jeweiligen Objekts
  • • unterschiedlicher Parteien/Interessen/Laufzeiten 

 

Ich liefere Ihnen den auf den jeweiligen Fall angepassten

  • • Vertragsentwurf und
  • • Führe für Sie die Vertragsverhandlungen 
  • • Schließe für Sie den Vertrag
  • • Berate Sie während der gesamten Vertragsdauer des Projekts