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Sicherung der Rendite durch Übertragung der Erhaltungspflichten auf den Mieter
Instandhaltung, Instandsetzung, Kleinreparaturen, Ersatzbeschaffung und Schönheitsreparaturen
Vermieter AGB / Individualvereinbarung
Die Übertragung der Erhaltungspflichten ist nicht nur üblich, sondern aus Rentabilitätsgründen zwingend geboten!
Als Vermieter haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Übertragung der Erhaltungspflichten zu 100% auf den Mieter durch Individualvereinbarung
- • sinnvoll bei ausschließlicher Nutzung des Objekts durch einen Mieter
- • muss im Wege der Individualvereinbarung erfolgen:
- • formularmäßige Übertragung unwirksam!
- • Grenzen der Sittenwidrigkeit beachten!
- Begrenzte Übertragung auf den Mieter
- • auch formularmäßig möglich unter Einhaltung der Grenzen,
- • die hierfür gelten
- • insbes.: Erhaltungsmaßnahme muss durch Mietgebrauch veranlasst sein!
Auf den Einzelfall angepasste Lösung!
Ein unüberlegtes Zurückgreifen auf bekannte Standardformulierungen ist keine Lösung.
- • Jeder Fall ist verschieden gelagert insbes. wegen
- • der verschiedenen Nutzungsart /Beschaffenheit des jeweiligen Objekts
- • unterschiedlicher Parteien/Interessen/Laufzeiten
Ich liefere Ihnen den auf den jeweiligen Fall angepassten
- • Vertragsentwurf und
- • Führe für Sie die Vertragsverhandlungen
- • Schließe für Sie den Vertrag
- • Berate Sie während der gesamten Vertragsdauer des Projekts
