Inhalt: Vermieter AGB: Vermietung vom Reißbrett
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Vermietung vom Reißbrett / Vermieter - AGB

Bei Unterzeichnung noch nicht fertiggestellter Mietgegenstand

Vorteile / Absicherung vor besonderen Risiken

 

Sie beabsichtigen die Vermietung von Flächen, die zur Zeit der Unterzeichnung des Mietvertrages noch nicht hergestellt sind, weil

  • • der Mietgegenstand noch nicht existiert oder
  • • ein bestehender Mietgegenstand erheblich umgebaut wird

 

Vorteile

  • • Als Projektentwickler/Vermieter können Sie somit durch eine ausreichende Vorvermietung die Finanzierung sichern
  • • Wegen der langen Laufzeit des Projekts ist für Sie die Amortisation der Investition gesichert
  • • Ihren Mietern können Sie einen auf deren betrieblichen Bedürfnisse maßgeschneiderten Mietgegenstand vermieten 
  • • Der Mieter hat die erforderliche Planungssicherheit

 

Besondere Risiken  

  • • Baurechtliche Unsicherheiten 

Bei Abschluss des Mietvertrages sind die Auflagen zur Baugenehmigung (z.B. Brand-, Lärm-, Arbeitsschutz) noch nicht voll ersichtlich. 

  • • Beschreibung Mietgegenstand

Lage, Größe und Ausstattung des Mietgegenstand lassen sich noch nicht konkret definieren

  • • Herstellung des Mietgegenstandes

Zeitpunkt der vertragsgemäßen Herstellung lässt sich nicht konkret bestimmen 

  • • Ausbauwünsche und Mitwirkungspflichten des Mieters

konkreter Inhalt noch nicht bekannt 

  • • Einhaltung der Schriftform ( § 550 BGB )

alle wesentlichen Vertragsinhalte müssen schriftlich niedergelegt und unterschrieben sein 

 

Vertragliche Gestaltung 

  • • Änderungsvorbehalte des Vermieters in Bezug auf die Bau- und Ausstattungsbeschreibung
  • • Unverbindlicher Übergabetermin mit verbindlichem Endtermin (Spätest-Termin)
  • • Einschränkung der Haftung des Vermieters für Schadensersatz
  • • Einschränkung des auszugleichenden Schadens
  • • Vereinbarung Rücktrittsrecht

Angemessene Interessenabwägung / Ausgewogene Regelungen des Mietvertrages

  • • Zur Vermeidung der Unwirksamkeit als Folge eines Verstoßes gegen AGB – Recht und
  • • Als Grundlage für eine langjährige Partnerschaft mit den Mietern
  • • Ist die vertragliche Gestaltung so vorzunehmen, dass die Interessen der Parteien ausgewogen sind 

 

Ich liefere Ihnen die auf den jeweiligen Fall angepassten

  • • Vermieter-AGB,
  • • Führe für Sie die Vertragsverhandlungen 
  • • Schließe für Sie die Verträge
  • • Unterstütze Sie während der gesamten Vertragsdauer des Projekts